Qualität

Heilpraktiker für Psychotherapie

Das Berufsbild des Heilpraktikers/ der Heilpraktikerin für Psychotherapie

Immer mehr Menschen reagieren auf Überbelastung und Hektik im Beruf - aber auch im Alltag – zunehmend mit psychischen Störungen oder psychosomatischen Beschwerden wie Neurosen, Depressionen, Angsterkrankungen oder Konzentrationsstörungen.

Geistige Erkrankungen oder somatoforme Störungen können allerdings nicht wie in der Organmedizin durch apparative Untersuchungstechniken nachgewiesen werden, sie bedürfen besonderer Explorationsmethoden, um die psychopathologischen Symptome durch eine Befragung des Patienten als Grund herauszufinden. Einerseits ist ein einfühlendes und behutsames Vorgehen angesagt, andererseits darf jedoch bei allem Einfühlungsvermögen auch das Ziel nicht aus den Augen verloren werden: am Ende der Untersuchungen stehen der psychopathologische Befund und die psychiatrische Diagnose.

Gut ausgebildete Psychotherapeuten können nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung diese Menschen beraten und mit einer Therapie unterstützen. Voraussetzung für die Ausübung einer Tätigkeit als Heilpraktiker/in für Psychotherapie ist die sogenannte „eingeschränkte“ amtsärztliche Heilpraktikerprüfung beim lokalen Gesundheitsamt.

Der Begriff „eingeschränkt“ bezieht sich darauf, dass nach dem Fernstudium nur ein eingeschränkter Fragenkatalog Gegenstand einer solchen Prüfung ist, der sich auf die Fachgebiete psychiatrische Diagnostik, (Grundlagen-)Wissen über psychotherapeutische Verfahren, Arzneimittelkunde und Gesetzeskunde beschränkt.

Das Erlernen und Beherrschen folgender Inhalte zeichnen eine solide und praxistaugliche Ausbildung aus unserer Sicht aus:

Das primäre Ziel der Heilpraktiker Psychotherapie-Ausbildung (beispielsweise im Fernunterricht beim Bildungswerk für therapeutische Berufe GmbH) ist die professionelle Vorbereitung auf die Absolvierung der amtsärztlichen eingeschränkten Heilpraktikerprüfung (Psychotherapieprüfung) nach dem Heilpraktikergesetz.

Die Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung an einer Fachschule oder einem Fortbildungsinstitut müssen - als Vorbereitung auf die Prüfung beim Gesundheitsamt:

  • die Grundlagen der psychologischen Diagnostik beherrschen,
  • Klinisch-diagnostische Leitlinien der psychischen Störungsbilder laut ICD-10 Kapitel V beschreiben und differentialdiagnostisch abgrenzen können,
  • psychiatrische Notfälle erkennen und wissen, welche notwendigen Maßnahmen einleitet werden müssen,
  • die Einteilung der Medikamente zur Therapie psychischer Störungen sowie deren Wirkungsweise kennen,
  • einen umfassenden Überblick über die wichtigsten psychotherapeutischen Methoden erhalten und
  • alle einschlägigen Gesetze kennen, die eine spätere Ausübung der Psychotherapie in eigener Praxis regeln und begrenzen.

 

Es gibt folgende Zulassungsvoraussetzungen des Gesundheitsamtes für die eingeschränkte amtsärztliche Prüfung (Psychotherapieprüfung, nach dem Fernstudium)

  • ein Mindestalter von 25 Jahren
  • ein polizeiliches Führungszeugnis
  • mindestens einen Hauptschulabschluss
  • eine ausreichende körperliche und geistige Gesundheit

 

Der Erst- bzw. Hauptwohnsitz des Heilpraktikers/ der Heilpraktikerin muss in der Regel in Deutschland liegen; EU- oder ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger benötigen eine Aufenthaltserlaubnis. Das Bestehen der Prüfung berechtigt nach dem Erhalt der Urkunde zur Tätigkeit in Deutschland; die Berufsausübung in anderen Ländern muss individuell geprüft werden.

 

Zielgruppe des Fernlehrgangs

Der Lehrgang ist ideal für

  • Interessierte, die sich auf die amtsärztliche eingeschränkte Heilpraktikerüberprüfung (= Psychotherapieprüfung) gründlich vorbereiten wollen
  • Berufsangehörige aus pädagogischen, psychosozialen, medizinischen und beratenden Berufen, die schon in therapienahen Bereichen arbeiten und sich rechtlich mit einer Therapieerlaubnis absichern wollen
  • Diplom-Psychologen, die psychotherapeutische Leistungen privat nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abrechnen wollen, um so die Gebietsschutzbestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherungen zu umgehen und
  • Heilpraktiker, die sich fundierte Kenntnisse über die Psychotherapie aneignen wollen, um Ihr Angebotsspektrum zu vervollständigen.

 

Aus unserer Sicht ist diese Ausbildung eine Investition in die Zukunft, weil

beispielsweise in der Sozial- und Heilpädagogik die Tätigkeiten in Beratungsstellen häufig schon zwischen Beratung und Therapie angesiedelt sind. Hier ist es dann sinnvoll, eine Zusatzqualifikation zu erwerben, um therapeutisch in einer (eigenen) Praxis tätig sein zu dürfen (und nicht den langen Weg eines Studiums der Psychologie und der anschließenden langjährigen Weiterqualifizierung und Ausbildung gehen müssen, um Psychotherapeut zu werden).