Existenzgründung in Heilberufen

Am Anfang steht die Frage: Freier Beruf oder Gewerbe?

Existenzgründung in Heilberufen

Wer den Schritt in die Selbstständigkeit plant, steht oft vor der Frage: „Melde ich ein Gewerbe an oder arbeite ich freiberuflich?“ Gerade bei Beratern und Pädagogen aus dem Gesundheitswesen kommen da viele Unsicherheiten und Zweifel auf. Die Frage, ob eine selbstständig ausgeübte Tätigkeit ein freier Beruf ist oder ein Gewerbe, ist nämlich nicht immer auf Anhieb zu beantworten. Bereits bei der Anmeldung zur Selbständigkeit gehen die Wege auseinander. Die einen müssen zum Gewerbeamt, die anderen zum Finanzamt. Wichtig ist, sich frühzeitig zu informieren, zu welcher Gruppe man gehört.
Die DGGP gibt hierzu qualifizierten Rat.


Die Deutsche Gesellschaft für Gesundheit und Prävention e. V. (www.dggp.org) ist der größte deutsche Berufsverband für ausgebildete freie Fachberatungsberufe im Gesundheitswesen. Ernährungsberater und Ernährungstrainer, Gesundheitsberater und -pädagogen, Fitnesstrainer, Personaltrainer und Entspannungspädagogen haben hier die Möglichkeit, ein breitgefächertes Fortbildungsangebot wahrzunehmen. Der Verein steht seinen Mitgliedern in allen beruflichen Belangen zur Seite, er unterstützt und berät sie fachkundig – natürlich auch in Fragen zur Existenzgründung.


In Deutschland gibt es derzeit über eine Million selbstständige Freiberufler, davon arbeiten 335.000 Menschen in freien Heilberufen (lt.Statistik des Instituts für Freie Berufe Nürnberg).

Sie leben von ihrer individuellen, hochqualifizierten Leistung und dem Vertrauen, das sie sich damit in der Bevölkerung erworben haben. Das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz definiert in § 1 Absatz 2: „Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.“


Im Gegensatz dazu hat ein Gewerbetreibender das vorrangige Ziel, eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung langfristig Gewinne zu erzielen. Typische Beispiele für Gewerbe sind alle produzierende Betriebe, also z. B. Handwerksbetriebe, außerdem alle Händler und Gaststätten.

Für einen Freiberufler steht nicht der wirtschaftliche Erfolg, sondern der eigene Arbeitseinsatz im Vordergrund. Natürlich möchte und muss auch ein Freiberufler mit der selbständigen Tätigkeit seine Brötchen verdienen, aber im Unterschied zu einem Gewerbetreibenden ist seine persönliche Ausbildung wesentlich enger mit der beruflichen Selbständigkeit verknüpft. Freiberufler erbringen besondere Dienstleistungen, z. B. die Heilung von Kranken, haben bei dieser Arbeit die volle fachliche Entscheidungsfreiheit und sind für die Qualität ihrer Leistung selbst verantwortlich.
Dabei müssen sie ihre Fachkenntnisse nicht zwangsläufig durch ein Hochschulstudium erworben haben. Das kann auch per Selbststudium oder durch Berufstätigkeit geschehen sein. Allerdings müssen die Kenntnisse wissenschaftlich fundiert sein und dem Niveau eines Hochschulstudiums entsprechen.
Die DGGP e. V. bietet eben solche Aus- und Weiberbildungsmöglichkeiten an, die den hohen Anforderungen an freie Fachberater aus dem Gesundheitswesen gerecht werden. Das garantiert die fortlaufende Qualitätssicherung des Vereins.


Unglücklicherweise ist eine klare Abgrenzung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden nicht immer ganz einfach, denn der Gesetzgeber hat keinen einheitlichen Oberbegriff für freie Berufe geschaffen. Eine Hilfestellung bietet hier das Einkommenssteuergesetz, in dem bestimmte Berufe zu Gruppen zusammengefasst sind. Das Gesetz benennt dafür zum einen Tätigkeiten, die für freie Berufe typisch sind (§ 18 Absatz 1). Demnach ist Freiberufler, wer selbstständig und eigenverantwortlich tätig ist und eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausübt. Zum anderen sind sogenannte Katalogberufe im Einkommenssteuergesetz verankert; demnach bilden Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Dentisten und Physiotherapeuten die Gruppe der Heilberufe. Die dritte Fraktion bilden freie Berufe, die den Katalogberufen ähnlich sind. Das heißt, dass die Ausbildung oder auch die konkrete berufliche Tätigkeit mit der eines Katalogberufs vergleichbar sein muss.


Bleibt festzuhalten: Die Zuordnung im unübersichtlichen Berufsfeld der freien Berufe ist schwierig und oft nur nach einer Einzelfallprüfung möglich.

Einen eindeutigen Unterschied zwischen der Selbstständigkeit im freien Beruf und im Gewerbe gibt es hingegen in steuerlicher Hinsicht. Gewerbetreibende haben eine Steuerart mehr, und zwar die Gewerbesteuer. Sie melden sich beim Gewerbeamt der Stadt an, in der sie ihr Unternehmen gründen möchten. Die Anmeldung zu einer freiberuflichen Tätigkeit führt lediglich über das zuständige Finanzamt, durch die Beantragung einer Steuernummer und das Ausfüllen eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Damit ist die Anmeldung als Freiberufler abgeschlossen. Wer ein Gewerbe führt, muss Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer sein. Das gilt nicht für Freiberufler, für die aber teilweise eine Pflichtmitgliedschaft in einer zuständigen Kammer gilt. Einige freie Berufe müssen darüber hinaus besondere Vorgaben des Berufsrechts, der Berufsausübung und Werbebeschränkungen beachten.


Ein ausführliche Beratung zu diesen und anderen wichtigen Themen erhalten Existenzgründer bei der DGGP e. V. entweder persönlich oder in einer Telefonsprechstunde, die exklusiv für Verbandsangehörige eingerichtet wurde. Außerdem vermittelt der Berufsverband im Rahmen seines Fachfortbildungsprogramms nicht nur theoretisches Fachwissen, sondern auch anwendbares Know-how zur Unternehmensgründung.


Weitere Informationen unter www.dggp.org.
Ein Anmeldeformular für Veranstaltungen ist dort als PDF-Dokument hinterlegt.


Kontakt:

Deutsche Gesellschaft für Gesundheit und Prävention e. V. (DGGP) Reppkotten 24
42279 Wuppertal
1. Vorsitzender: Dipl.-Soz.wiss. Jürgen Obst
Tel. (0202) 76954-49
Fax (0202) 76954-50 (Montag bis Freitag von 10 - 16 Uhr)
E-Mail: verband@dggp.org Internet: www.dggp.org

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