Berufshaftpflicht unverzichtbar für freie Berufe im Gesundheitswesen

Kleiner Fehler, große Folgen

Berufshaftpflicht unverzichtbar für freie Berufe im Gesundheitswesen

Haftpflichtschäden können existenzgefährdend sein. Der Trend der Gerichte, Geschädigten immer höhere Summen zuzusprechen, hält an. Und wer im Schadensfall nicht über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt, der kann damit in arge finanzielle Bedrängnis kommen.
Insbesondere für Fachberater im Gesundheitssektor ist ein umfassender Schutz vor berechtigten, aber auch etwaigen ungerechtfertigten Schadensersatzansprüche ungemein wichtig. Eine Berufshaftpflichtversicherung bietet finanziellen Schutz vor Schäden, die in Ausübung der Behandlung bzw. Beratung verursacht wurden.
Hilfe in allen Fragen rund um Versicherungen und Rechtsangelegenheiten erhalten ausgebildete freie Ernährungsberater, Entspannungspädagogen, Gesundheitspädagogen und -berater bei der DGGP in Wuppertal. Als Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Gesundheit und Prävention e. V. (www.dggp.org) genießen sie zahlreiche Sonderleistungen und erhalten Unterstützung in allen beruflichen Belangen.


Haftpflicht - was ist das genau?

Vereinfacht ausgedrückt ist sie die Verpflichtung zum Schadensersatz. Diese Pflicht ist gesetzlich verankert: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die
Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ (§ 183 BGB) Diese gesetzliche Haftpflicht lässt sich grundsätzlich weder ausschließen noch in der Höhe begrenzen; der Schädiger haftet mit seinem gesamten Vermögen.
Das Prinzip ist einfach, es kann jedoch weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen.


Denn der Verzicht auf einen ausreichenden Versicherungsschutz kann im schlimmsten Fall das berufliche Aus bedeuten. Existenzgründer sind in diesem Punkt besonders verwundbar. Sollte einem Ernährungsberater im Laufe der Behandlung eines Kunden ein Irrtum unterlaufen, kann es schnell zu hohen Schadensersatzansprüchen kommen. Das Schadenausmaß kann von schweren wirtschaftlichen Nachteilen bis hin zur völligen Zerstörung der wirtschaftlichen Existenz des Beraters führen. Die Lebensgrundlage steht auf dem Spiel, denn unter Umständen zahlt ein Schädiger ein Leben lang, bis der finanzielle Schaden vollständig ersetzt ist.


Daher sollte ein Freiberufler für seinen Beruf oder Nebenberuf eine entsprechende Versicherung abschließen. Die Berufshaftpflichtversicherung schützt vor einem finanziellen Ruin und sichert umfassend die berufliche und persönliche Existenz ab. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche werden abgewehrt, auch vor Gericht. Prozess-, Anwalts- und Gutachterkosten sind mit abgesichert.
Manche Berufsgruppen sind sogar gesetzlich zur Deckungsvorsorge verpflichtet, da hier das Risiko eines Schadenfalls besonders hoch ist und erhebliche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Dazu zählen Angehöre der sogenannten Kammerberufe wie Apotheker, Architekten, Ärzte, Tierärzte und Psychotherapeuten. Versichert werden je nach Bedarf Personenschäden (Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld), Sachschäden (Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten) und Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall).


Zwar gehören freie Berater und Pädagogen aus dem Gesundheitswesen nicht zu den versicherungspflichtigen Berufsgruppen, doch ist gerade für sie der Abschluss dieser Police enorm wichtig. Auch wer nach bestem Wissen und Gewissen berät und therapiert, dem können Fehler unterlaufen. Werden diese einem Gesundheitsberater oder Entspannungspädagogen nachgewiesen, muss er selbst für die Schadensersatzforderungen aufkommen. Besitzt er keine Berufshaftpflichtversicherung, so hat er auf eigene Kosten nachzuweisen, dass die Vorwürfe haltlos sind. Gelingt ihm dies nicht, so muss er auch den Schadensersatz selbst bezahlen.
Hat der Berater aber eine entsprechende Police abgeschlossen, so prüft die Versicherung, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht. Hat der Klient Anrecht auf Schadenersatz, so begleicht die Versicherung die Forderung.


Allerdings gibt es für staatlich nicht anerkannte selbständige Berufe wie z. B. für Ernährungsberater und Entspannungspädagogen auf dem Versicherungsmarkt nur sehr wenige Möglichkeiten, eine maßgeschneiderte Berufshaftpflicht abzuschließen. Diese Aufgabe ist für viele Versicherungen in wirtschaftlicher Hinsicht nicht interessant. Dabei sind aber gerade bei der Wahl der richtigen Police viele Faktoren zu berücksichtigen. Versicherungen „von der Stange“ greifen im Schadensfall oft nicht, da sie nur mangelhaft auf die Risiken einer beratenden Tätigkeit abgestimmt sind. Auch an eine ausreichend hohe Deckungssumme sollte gedacht werden.


Die DGGP e. V. kooperiert mit einer Versicherungsagentur, die sich auf freie Fachberatungsberufe im Gesundheitswesen spezialisiert hat. Richtig vorzusorgen ist nämlich eine Kunst. Wichtig ist hierbei, die Reichweite, die Art und die Weise der Beratung individuell zu beurteilen und entsprechend zu versichern. Der Versicherer bietet deshalb keine allgemeine, einheitliche Betriebshaftpflichtpolice an, sondern einen individuellen Tarif mit einem genau auf diese Branche abgestimmten Versicherungsumfang.
Mitglieder der DGGP profitieren exklusiv von dieser langjährigen Zusammenarbeit.


Eine Mitgliedschaft bei der DGGP e. V. wird schriftlich beantragt (Download des PDF- Formulars unter www.dggp.org) und hat eine Dauer von zwei Jahren. Zu den zahlreichen Services des Berufsverbands gehören u. a. eine Telefonsprechstunde, fundierte Existenzgründungsberatung und die Bereitstellung von professionellen Werbemitteln.

 

Kontakt:

Deutsche Gesellschaft für Gesundheit und Prävention e. V. (DGGP) Reppkotten 24
42279 Wuppertal
1. Vorsitzender: Dipl.-Soz.wiss. Jürgen Obst
Tel. (0202) 76954-49
Fax (0202) 76954-50 (Montag bis Freitag von 10 - 16 Uhr)
E-Mail: verband@dggp.org Internet: www.dggp.org

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